Schulordnung

1. Trägerschaft/Zweck

Die Musikschule Knonauer Amt ist ein Verein, dessen Mitglieder die Schulgemeinden des Bezirks Affoltern sowie von Birmensdorf, Aesch und Uitikon sind. Er bezweckt im Sinne einer Ergänzung zum Musikunterricht an der Volksschule die musikalische Ausbildung von Kindern,Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

2. Vorstand

Dem*der Präsident*in und den weiteren Mitgliedern des Vorstandes obliegt die Überwachung des musikalischen und administrativen Betriebes.

3. Schulleitung

Die Leitung des Schulbetriebes der Musikschule Knonauer Amt liegt in der Kompetenz der Schulleitung.

4. Musiklehrpersonen

Der Unterricht wird grundsätzlich durch diplomierte Musiklehrpersonen, ausnahmsweise durch Musiklehrpersonen im Studium, erteilt.

5. Musikschüler*innen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

6. Unterrichtsfächer

  • Musikalische Grundausbildung (MGA): Gruppenunterricht während der 1. und 2. Klasse (integriert im Stundenplan der Volksschule)
  • Klassenmusizieren (Klamu): im Klassenverband
  • Singschule (Chöre): Gruppenunterricht
  • Spezialkurse: Gruppenunterricht

-       Musikalische Früherziehung (MFE)

-       Eltern-Kind singen & musizieren (ElKi)

-       etc.

  • Instrumentalunterricht und Sologesang: Beginn der Ausbildung je nach Fach unterschiedlich. Einzelunterricht, für gewisse Fächer auch Kleingruppenunterricht
  • Zusammenspiel: vielfältiges Angebot von kleinen und grossen Formationen für verschiedene Besetzungen und Stilrichtungen
  • Begabtenförderung
  • Erwachsenenunterricht: der nicht subventionierte Unterricht an Erwachsene ist ein Zusatzangebot. Informationen dazu sind auf unserer Webseite unter der Rubrik «Fächerangebot» / «Erwachsenenunterricht» ersichtlich.

 Über das Fächerangebot entscheidet der Vorstand. Das aktuelle Fächerangebot ist jederzeit auf unserer Webseite ersichtlich.

7. Aufnahme neuer Schüler*innen

Anmeldungen werden ausschliesslich durch das Sekretariat der Musikschule entgegengenommen. Fristen:

  • für das Herbstsemester (August bis Februar) bis 31. Mai
  • für das Frühlingssemester (Februar bis Juli) bis 30. November

Verspätete Anmeldungen können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Können nicht alle Schüler*innen aufgenommen werden, bleibt die Anmeldung gültig und die Aufnahme erfolgt im Folgesemester. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern bei Aufnahme des*der Schüler*in, den Vorschriften der Schulordnung Folge zu leisten und das Schulgeld regelmässig zu bezahlen. Im Normalfall werden für den Besuch des Instrumentalunterrichtes musikalische Begabung und Eignung für das betreffende Instrument vorausgesetzt.

8. Zuteilung der Schüler*innen

Die Zuteilung zu den Musiklehrpersonen erfolgt durch die Schulleitung. Wünsche der Eltern werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

9. Unterricht

Der Musikunterricht findet von Montag bis Samstag ausserhalb der Schulzeiten der Schüler*innen statt. Der vereinbarte Stundenplan gilt für ein Semester. Die Schüler*innen haben den Unterricht lückenlos zu besuchen. Gelegentliche Elternbesuche sind erwünscht. Allfällige Beanstandungen seitens der Schüler*innen oder Eltern sind an die Lehrperson oder allenfalls an die Schulleitung zu richten.

10. Unterrichtsort

Der Musikunterricht wird in den Schulhäusern oder in musikschuleigenen Räumen durchgeführt.

11. Ferien

Die Ferienzeiten der Musikschule Knonauer Amt sind identisch mit denjenigen der Volksschule. Spätestens in der letzten Woche vor Semesterbeginn werden die Stundenpläne erstellt.

  • Der Unterricht fällt aus: an offiziellen Feiertagen
  • Der Unterricht (ausser MGA) findet statt: an schulfreien Werktagen wie Chilbi, Fasnachtsmontag, Sporttag, Knabenschiessen, Sechseläuten, Weiterbildungen der Lehrpersonen.

12. Absenzen (Instrumentalunterricht)

  • des*der Schüler*in:

Voraussehbare Absenzen sind der Lehrperson sofort zu melden. Die versäumten Lektionen werden weder nachgeholt noch gutgeschrieben. In Härtefällen (längere Krankheit oder Unfall) erfolgt eine Gutschrift auf Rechnung des folgenden Semesters ab der 4. Woche. Bei Wegzug werden alle Ausfälle rückerstattet.

  • der Lehrperson

Andere Absenzen als Krankheit/Unfall der Lehrperson werden vor- oder nachgeholt. Ist dies nicht möglich, erfolgt wie bei Krankheit/Unfall eine Gutschrift auf Rechnung des nächsten Semesters, bei Austritt eine Rückerstattung.

13. Zusammenspiel

Der Besuch des Zusammenspiels bei Erreichen des dafür notwendigen Ausbildungsstandes wird sehr empfohlen.

14. Veranstaltungen

Die Schüler*innen haben Anspruch auf mindestens einen freiwilligen öffentlichen Auftritt pro Schuljahr.

15. Musikalien

Die Anschaffung der für den Unterricht benötigten Musikalien ist Sache der Eltern.

16. Informationen und Internetauftritt

Die Eltern werden gebeten, die Mitteilungen und Informationen der Musikschule aufmerksam zu lesen. Die Internetseite der Musikschule enthält alle wichtigen Informationen zum Schulbetrieb sowie einen Online-Veranstaltungskalender.

17. Austritt

Der Austritt ist nur auf Ende des Herbst- oder Frühlingssemesters möglich. Abmeldungen sind bis 31. Mai (für Austritt Ende Frühlingssemester) bzw. 30. November (für Austritt Ende Herbstsemester) per E-Mail/Online-Abmeldeformular an das Sekretariat der Musikschule Knonauer Amt zu richten. Andernfalls bleiben die Einteilung und die Kostenpflicht für ein weiteres Semester bestehen.

18. Umteilungen

Umteilungswünsche (Wechsel Instrument, Wechsel Lehrperson) für das kommende Semester sind bis 31. Mai (für das Herbstsemester), bzw. 30. November (für das Frühlingssemester) dem Sekretariat zu melden.

19. Ausschluss

Schüler*innen, denen es an Interesse oder Fleiss mangelt oder die wiederholt gegen Anordnungen verstossen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Schüler*innen, deren Eltern das Schulgeld des laufenden Semesters bis am 15. Januar (Herbstsemester) bzw. 15. Juli (Frühlingssemester) nicht beglichen haben, können für das Folgesemester vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Gegen den Ausschluss kann innert 14 Tagen beim Vorstand schriftlich Beschwerde erhoben werden.

20. Schulgeld

Die aktuellen Tarife für den Musikunterricht werden auf der Webseite der Musikschule Knonauer Amt unter der Rubrik «Schulbetrieb» / «Tarife» publiziert. Allfällige Preisänderungen für das folgende Schuljahr werden ebenfalls auf der Webseite unter derselben Rubrik veröffentlicht.

21. Familienrabatt

Wenn mehr als ein Kind der gleichen Familie die Musikschule besucht, wird ein Familienrabatt gewährt. Der Rabatt gilt auch für ein Zweitinstrument. Die Rabatte sind unter der Rubrik «Schulbetrieb» / «Tarife» auf der Webseite der Musikschule ersichtlich.

22. Schulgelderlass

Die Schulgemeinden können für Schüler*innen der Musikschule Knonauer Amt teilweisen oder vollständigen Schulgelderlass gewähren. Eltern, die ein Gesuch stellen möchten, melden dies bitte telefonisch dem Sekretariat:

  • für das Herbstsemester bis spätestens 15. Mai
  • für das Frühlingssemester bis spätestens 15. November

 

Diese Neufassung der Schulordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 15. März 2023 genehmigt und tritt gleichzeitig in Kraft. Sie ersetzt die Schulordnung vom 27. März 2020.

 

Die Präsidentin:                                   Der Vizepräsident:

Dorothea Scheidegger                      Andreas Messerli

 

Affoltern am Albis, 15. März 2023

pdf-icon Schulordnung vom 15.03.2023