Musikschule Knonauer Amt
Die Musikschule für den Bezirk Affoltern und die Gemeinden Aesch, Birmensdorf und Uitikon
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Die Musikschule Knonauer Amt ist ein Verein, dessen Mitglieder die Schulgemeinden des Bezirks Affoltern sowie von Birmensdorf, Aesch und Uitikon sind. Er bezweckt im Sinne einer Ergänzung zum Musikunterricht an der Volksschule die musikalische Ausbildung von Kindern,Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Dem*der Präsident*in und den weiteren Mitgliedern des Vorstandes obliegt die Überwachung des musikalischen und administrativen Betriebes.
Die Leitung des Schulbetriebes der Musikschule Knonauer Amt liegt in der Kompetenz der Schulleitung.
Der Unterricht wird grundsätzlich durch diplomierte Musiklehrpersonen, ausnahmsweise durch Musiklehrpersonen im Studium, erteilt.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
- Musikalische Früherziehung (MFE)
- Eltern-Kind singen & musizieren (ElKi)
- etc.
Über das Fächerangebot entscheidet der Vorstand. Das aktuelle Fächerangebot ist jederzeit auf unserer Webseite ersichtlich.
Anmeldungen werden ausschliesslich durch das Sekretariat der Musikschule entgegengenommen. Fristen:
Verspätete Anmeldungen können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Können nicht alle Schüler*innen aufgenommen werden, bleibt die Anmeldung gültig und die Aufnahme erfolgt im Folgesemester. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern bei Aufnahme des*der Schüler*in, den Vorschriften der Schulordnung Folge zu leisten und das Schulgeld regelmässig zu bezahlen. Im Normalfall werden für den Besuch des Instrumentalunterrichtes musikalische Begabung und Eignung für das betreffende Instrument vorausgesetzt.
Die Zuteilung zu den Musiklehrpersonen erfolgt durch die Schulleitung. Wünsche der Eltern werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Der Musikunterricht findet von Montag bis Samstag ausserhalb der Schulzeiten der Schüler*innen statt. Der vereinbarte Stundenplan gilt für ein Semester. Die Schüler*innen haben den Unterricht lückenlos zu besuchen. Gelegentliche Elternbesuche sind erwünscht. Allfällige Beanstandungen seitens der Schüler*innen oder Eltern sind an die Lehrperson oder allenfalls an die Schulleitung zu richten.
Der Musikunterricht wird in den Schulhäusern oder in musikschuleigenen Räumen durchgeführt.
Die Ferienzeiten der Musikschule Knonauer Amt sind identisch mit denjenigen der Volksschule. Spätestens in der letzten Woche vor Semesterbeginn werden die Stundenpläne erstellt.
Voraussehbare Absenzen sind der Lehrperson sofort zu melden. Die versäumten Lektionen werden weder nachgeholt noch gutgeschrieben. In Härtefällen (längere Krankheit oder Unfall) erfolgt eine Gutschrift auf Rechnung des folgenden Semesters ab der 4. Woche. Bei Wegzug werden alle Ausfälle rückerstattet.
Andere Absenzen als Krankheit/Unfall der Lehrperson werden vor- oder nachgeholt. Ist dies nicht möglich, erfolgt wie bei Krankheit/Unfall eine Gutschrift auf Rechnung des nächsten Semesters, bei Austritt eine Rückerstattung.
Der Besuch des Zusammenspiels bei Erreichen des dafür notwendigen Ausbildungsstandes wird sehr empfohlen.
Die Schüler*innen haben Anspruch auf mindestens einen freiwilligen öffentlichen Auftritt pro Schuljahr.
Die Anschaffung der für den Unterricht benötigten Musikalien ist Sache der Eltern.
Die Eltern werden gebeten, die Mitteilungen und Informationen der Musikschule aufmerksam zu lesen. Die Internetseite der Musikschule enthält alle wichtigen Informationen zum Schulbetrieb sowie einen Online-Veranstaltungskalender.
Der Austritt ist nur auf Ende des Herbst- oder Frühlingssemesters möglich. Abmeldungen sind bis 31. Mai (für Austritt Ende Frühlingssemester) bzw. 30. November (für Austritt Ende Herbstsemester) per E-Mail/Online-Abmeldeformular an das Sekretariat der Musikschule Knonauer Amt zu richten. Andernfalls bleiben die Einteilung und die Kostenpflicht für ein weiteres Semester bestehen.
Umteilungswünsche (Wechsel Instrument, Wechsel Lehrperson) für das kommende Semester sind bis 31. Mai (für das Herbstsemester), bzw. 30. November (für das Frühlingssemester) dem Sekretariat zu melden.
Schüler*innen, denen es an Interesse oder Fleiss mangelt oder die wiederholt gegen Anordnungen verstossen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Schüler*innen, deren Eltern das Schulgeld des laufenden Semesters bis am 15. Januar (Herbstsemester) bzw. 15. Juli (Frühlingssemester) nicht beglichen haben, können für das Folgesemester vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Gegen den Ausschluss kann innert 14 Tagen beim Vorstand schriftlich Beschwerde erhoben werden.
Die aktuellen Tarife für den Musikunterricht werden auf der Webseite der Musikschule Knonauer Amt unter der Rubrik «Schulbetrieb» / «Tarife» publiziert. Allfällige Preisänderungen für das folgende Schuljahr werden ebenfalls auf der Webseite unter derselben Rubrik veröffentlicht.
Wenn mehr als ein Kind der gleichen Familie die Musikschule besucht, wird ein Familienrabatt gewährt. Der Rabatt gilt auch für ein Zweitinstrument. Die Rabatte sind unter der Rubrik «Schulbetrieb» / «Tarife» auf der Webseite der Musikschule ersichtlich.
Die Schulgemeinden können für Schüler*innen der Musikschule Knonauer Amt teilweisen oder vollständigen Schulgelderlass gewähren. Eltern, die ein Gesuch stellen möchten, melden dies bitte telefonisch dem Sekretariat:
Diese Neufassung der Schulordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 15. März 2023 genehmigt und tritt gleichzeitig in Kraft. Sie ersetzt die Schulordnung vom 27. März 2020.
Die Präsidentin: Der Vizepräsident:
Dorothea Scheidegger Andreas Messerli
Affoltern am Albis, 15. März 2023
Schulordnung vom 15.03.2023